Herzlich Willkommen auf dem Kredit Blog Schweiz

Wenn Sie bei Ihrer Hausbank in Ungnade gefallen sind, weil Sie Ihren Kredit nicht ordnungsgemäß bedient haben und Sie daraufhin keine neue Kreditbewilligung mehr erwarten dürfen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie verzichten auf den Kreditantrag mit der Folge, dass Sie Ihre geplante Anschaffung nicht realisieren können oder Sie suchen sich andere Geldquellen, z.B. im Ausland, näherhin in der Schweiz.
Denn Schweizer Kredite haben den Vorteil, dass sie nach Bewilligung nicht der deutschen Schufa gemeldet werden müssen und somit vor allem für Menschen interessant sind, die wegen zu vieler oder wegen nicht ordnungsgemäß bedienter Kredite mit einem negativen Schufaeintrag behaftet sind.

Allerdings müssen Sie bei einem Kredit aus der Schweiz gewisse Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllen. So müssen Sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, was unbefristet ist und zudem seit mindestens einem Jahr andauert. Ihr monatliches Nettoeinkommen muss über der Pfändungsfreigrenze liegen und zudem gewährleisten, dass Sie die Raten für den Kredit auch bezahlen können.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Sie Probleme mit der Bewilligung eines Schweizer Kredits bekommen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Nettoeinkommen zwar über der Pfändungsfreigrenze liegt, Sie aber mehr als fünf Personen zum Unterhalt verpflichtet ist.

Die Kreditsumme für einen solchen Kredit, der in der Regel online zu beantragen ist, beträgt 3.500,00 €, den Sie in gleichbleibenden Raten zurückzahlen müssen.

Juni 22nd, 2009 by tobias | Filed under Allgemein

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